Weitere Finanzhilfen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ stehen bis zum 30.04.2027 zur Verfügung
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den Städten und Gemeinden im Land für 2025 insgesamt 247,52 Millionen Euro für 307 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 275 Städten und Gemeinden bewilligt. Auch die Gemeinde Altdorf freut sich über weitere Finanzhilfen in Höhe von 700.000,00 € aus dem Landessanierungsprogramm für die Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte III“.
Der gesamte Förderrahmen für das Sanierungsgebiet umfasst somit insgesamt eine Summe von rund 6,167 Mio. €. Die insgesamt bewilligten Finanzhilfen (60 % des Förderrahmens) belaufen sich auf 3,7 Mio. €. Den verbleibenden Eigenanteil in Höhe von 2,467 Mio. € trägt die Gemeinde Altdorf.
Mit den bereitgestellten Finanzhilfen konnten bereits verschiedenste Maßnahmen, wie die Erneuerung der Schulstraße, die Modernisierung des Rathauses oder der Neubau der Begegnungsstätte im Pflegeheim umgesetzt werden.
Quelle: WHS, 2025
Auch für private Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet stehen bis voraussichtlich Anfang 2027 weiterhin ausreichend Finanzhilfen zur Verfügung.
Seit Beginn des Programms nutzten bereits 14 private Eigentümer die einmalige Möglichkeit auf Zuschüsse, um anstehende Investitionen an ihrem Eigenheim zu tätigen. So kann nicht nur der Gebäudewert gesteigert oder der Gebäudezuschnitt angepasst werden. Vielmehr können Energiekosten gesenkt und CO2-Emissionen verringert werden. Eine Kombination mit Mittel aus der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) ist grundsätzlich möglich. Zusätzlich profitieren Eigentümer im Sanierungsgebiet bei Modernisierungsmaßnahmen von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Mögliche Maßnahmen am Gebäude entnehmen Sie nachfolgender Grafik:
Acht Eigentümer haben sich dazu entschieden, Gebäude abzubrechen und durch moderne Wohngebäude zu ersetzen, wenn sich eine Modernisierung als unwirtschaftlich herausgestellt hat. Dadurch ist neuer Wohnraum für Familien in zentraler Lagevon Altdorf entstanden.
Die Gemeinde Altdorf unterstützt private Vorhaben weiterhin mit einem Zuschuss. Voraussetzung dafür ist eine vertragliche Regelung mit der Gemeinde vor Beginn der Arbeiten.
Sollten auch Sie Maßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner. Anfragen zur Sanierung beantwortet Ihnen Herr Erwin Heller (07031 7474-0, E-Mail: heller@altdorf.de) von der Gemeindeverwaltung Altdorf gerne.
Für eine unverbindliche und kostenlose Sanierungsberatung wenden Sie sich an die zuständige Projektleiterin der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Frau Bieler (07141 16-757230, E-Mail: sindy.bieler@wuestenrot.de).
Zur allgemeinen Information besuchen Sie auch die Sanierungshomepage der Gemeinde unter folgendem Link:
stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de/altdorf-staedtebaufoerderung
Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung!