Die Ausweisung von „Verkehrsberuhigten Bereichen“ – blaues Verkehrsschild Nr. 325/1+2 im Plattenhardter Ortskern ist z.B. für die Pfarrstraße entsprechend ausgewiesen. Dort sind keine Gehwege vorhanden – Fahrverkehr und Fußgänger begegnen sich gleichberechtigt in einem gemeinsamen Verkehrsraum. Die Standorte der Pkw-Stellplätze sind markiert – nur dort ist Parken erlaubt.
Warum nicht auch an anderen Stellen? Z. B. in der Straße „In der Mahd“. Hier verläuft der offiziell von der Schulverwaltung ausgewiesene Schulweg zur Grundschule. Auch hier gibt es keinen Gehweg. Hier wohnen viele Kinder im Alter von 3 – 10 Jahren. Warum kein verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325? Kein Umbau der Straße erforderlich – nur eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes und Straßenmarkierungen vom Bauhof. (Miklos Rozsa)