Anlässlich des Weltwassertags am 22. März weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises auf ein Thema hin, das zunehmend in den Fokus von Fachwelt und Öffentlichkeit rückt: Bisphenol A im Trinkwasser. Hintergrund ist unter anderem die Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2023, mit der für den Parameter Bisphenol A erstmals ein Grenzwert von 2,5 Mikrogramm pro Liter (µg/L) festgelegt wurde.
Doch wie gelangt Bisphenol A überhaupt ins Trinkwasser? Zwischen 2005 und 2015 wurden Trinkwasserleitungen in vielen Gebäuden nicht grundlegend saniert, sondern durch eine zusätzliche Innenbeschichtung mit Epoxidharz repariert. Inzwischen ist bekannt, dass dieses Epoxidharz regelmäßig erhebliche Mengen an Bisphenol A in das Trinkwasser abgeben kann. Bisphenol A gilt als endokrin (hormonell) wirksame Verbindung mit weiteren toxikologischen Wirkungen. Bei einer Überschreitung des Grenzwertes ordnet das Gesundheitsamt Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Letztendlich müssen die belasteten Rohrleitungen ausgetauscht werden. „In unserer Zuständigkeit haben wir inzwischen fast 50 Gebäude, bei denen wir einen Austausch der epoxidharzbeschichteten Rohrleitungen angeordnet haben“, so Stefan Kramer, Referatsleiter für Technischen Gesundheitsschutz im Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
In den vergangenen Monaten beobachtete das Gesundheitsamt wieder vermehrt Aktivitäten von Firmen am Markt, die das Verfahren einer Rohrinnenbeschichtung anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist hier jedoch große Vorsicht geboten. Eine Innenrohrbeschichtung erscheint nicht nur aufgrund der verwendeten chemischen Stoffe problematisch, sondern das Verfahren selbst ist für verzweigte häusliche Trinkwasserinstallationen technisch ungeeignet. Neben der Gefahr, dass sich aus einer neuen Beschichtung erneut chemische Stoffe lösen können, kann dieses Verfahren auch die Bildung von Mikroorganismen, beispielsweise Legionellen, fördern und deren Beseitigung erschweren.
Wird trotz dieser Bedenken eine Innenbeschichtung durchgeführt, kann es unter anderem erforderlich werden, regelmäßig Trinkwasseruntersuchungen auf verschiedene Parameter durchführen zu lassen. Darauf weist auch das Umweltbundesamt in seiner Veröffentlichung „Fragen und Antworten zur Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen durch Beschichtung mit organischen Reaktivharzen“ hin (siehe auch www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5620/dokumente/uba-information_rohrinnensanierung_rev01.pdf)
Oftmals ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwierig, die vorgelegten Zertifikate und Zulassungen richtig zu bewerten. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher in solchen Fällen dringend eine Kontaktaufnahme. Gerne beraten die Fachleute des Gesundheitsamtes mit Blick auf eine gesunde, sichere und nachhaltige Lösung für die jeweilige Trinkwasserinstallation. Fragen zum Thema Trinkwasser beantwortet das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 06221/522-1815 oder per E-Mail an trinkwasser@rhein-neckar-kreis.de.