Von: Kristin Enge
Grundsätzlich übermittelt die Deutsche Rentenversicherung die Daten zu den Rentenbezügen und bestimmten Altersvorsorgeaufwendungen automatisch an das zuständige Finanzamt. Dadurch ist es meist nicht mehr nötig, die Werte von Hand in die Papierformulare einzutragen.
Wer die Steuererklärung jedoch im Elster-Portal erstellt oder eine kommerzielle elektronische Steuersoftware verwendet, muss die Rentendaten dort in der Regel selbst eintragen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Steuerpflichtige das Ergebnis der Berechnung vorab anzeigen lassen möchten. Dann können sie bei der Deutsche Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ anfordern. Sie enthält neben den steuerrechtlich relevanten Beträgen auch Hinweise, in welche Zeilen der Steuerformulare – etwa der „Anlage R“ – diese einzutragen sind. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt diese Bescheinigung nur, wenn sie einmal angefordert wurde. Das ist auf dieser Webseite möglich: www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung
Rentner erhalten diese anschließend in gedruckter Form per Post. In den Folgejahren versendet die Deutsche Rentenversicherung das Schreiben dann automatisch. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, wird es in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt.
(Quelle: vdk.de)
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