Nussbaum-Logo
Bestattungsform „Unter dem Baumdach"

Weniger Pflege notwendig

Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert.
Die neue Gebührensatzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Die neue Gebührensatzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.Foto: bra

Zukünftig gibt es mit dem Bereich „Unter dem Baumdach“ auf dem Friedhof Nord eine weitere Bestattungsmöglichkeit in Eislingen. Während sich viele Gebühren aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöhen, werden Kinderbestattungen günstiger.
Die neuen Gebühren gelten bereits ab April 2026. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates fiel während der jüngsten Sitzung einstimmig. Zuletzt hatte die Stadt ihre Friedhofsgebühren im Jahr 2023 neu kalkuliert. Das Rathaus erhofft sich Mehreinnahmen von 37 350 Euro.
Neues Gräberfeld entlastet die Angehörigen
Neben den herkömmlichen Urnenbeisetzungen, den Urnenwänden und Sargbestattungen gibt es in Zukunft eine weitere Form der Bestattung für Urnen und Särge. Der rund 200 Quadratmeter große Bereich „Unter dem Baumdach“ ist bereits als Muster auf dem Friedhof Nord angelegt. Bestattungen fanden bisher dort aber noch nicht statt. Das könnte sich nun ändern. Das Feld bietet vor allem den Vorteil, dass die dortigen Grabstätten nicht von den Angehörigen aufwendig gepflegt werden müssen. Es handelt sich um Flächen, die mit einem kleinen, würfelförmigen oder flachen Grabstein, auf dem Namen und Daten der Verstorbenen angebracht werden, versehen sind. Vor dem Grabstein gibt es außerdem eine eingefasste Fläche, die bepflanzt oder mit einer Ritualplatte aus Naturstein bedeckt werden kann. Die Stadt reagiert damit auch darauf, dass die Verwandten der Verstorbenen zuweilen an weit entfernten Orten leben.
Eine Entlastung hat sich der Gemeinderat für Kindergräber gewünscht. „Da sollte man nicht nur auf die Zahlen schauen“, meinte Eislingens Oberbürgermeister Klaus Heininger. Für Kinder bis zum neunten Lebensjahr fallen in einem Bestattungsfall nur die Gebühr für das Nutzungsrecht der gewählten Grabart und die Beisetzungs- beziehungsweise Bestattungsgebühren an. Gebühren für Friedhofsgemeinkosten (600 Euro) und für die Aussegnungshalle (360 Euro) werden nicht erhoben.
Insgesamt sinkt mit der neuen Gebührensatzung der Kostendeckungsgrad ein wenig. Lag der Kostendeckungsgrad bei der alten Gebührensatzung bei rund 80 Prozent, dürfte er in den nächsten vier bis fünf Jahren eher bei knapp 78 Prozent liegen, wie die zuständige Rathausmitarbeiterin Ursula Angele im Gemeinderat berichtete.
Allgemeinheit trägt 15 Prozent der Kosten
Ein Teil der Gesamtkosten für die Pflege der Friedhöfe wird von der Allgemeinheit getragen. Immerhin seien die Friedhöfe auch städtische Grünflächen. Von den Gesamtkosten werden deshalb 15 Prozent vor Verteilung und Berechnung abgezogen. Die Friedhöfe und deren Wege, Grünflächen und WC-Anlagen sind allen Bürgern zugänglich und können von diesen auch als Aufenthaltsfläche genutzt werden. Die Friedhöfe liegen innerhalb der Stadt und sind als „Grüne Lunge“ zu betrachten. Der Anteil von 15 Prozent der Gesamtkosten ist deswegen nicht den Friedhofnutzern anzurechnen und als öffentlicher Interessenanteil aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt zu finanzieren, erklärt das Rathaus.
Was kostet die Friedhofsnutzung?
Neben den vielen weiteren Kosten, die auf die Angehörigen eines Verstorbenen zukommen, schlagen die Friedhofsgebühren mit mehreren tausend Euro zu Buche. Ein Reihengrab kostet beispielsweise 3820 Euro. Darin enthalten sind das Nutzungsrecht (1500 Euro), die Bestattungsgebühr (1300 Euro), die Friedhofs-Gemeinkosten (600 Euro), die Grabmahlgenehmigung (60 Euro) und die Nutzungsgebühr für die Aussegnungshalle (360 Euro). Die günstigste Bestattungsmöglichkeit in Eislingen ist das Urnenreihengrab. Dafür werden 2020 Euro fällig. Der Unterschied ist, dass für das Nutzungsrecht und die Beisetzung jeweils nur 500 Euro berechnet werden. Am teuersten ist das doppeltiefe Wahlgrab. Die Gebühren dafür liegen insgesamt bei 5420 Euro, wobei bei dieser Bestattungsform allein das Nutzungsrecht 2600 Euro ausmachen.
Eislinger Kosten bewegen sich im Mittelfeld
Im Vergleich mit anderen Städten sind die Eislinger Gebühren nach dem neuen Beschluss im Mittelfeld. Allerdings ist beim Vergleich zu beachten, wann die anderen Kommunen ihre jeweiligen Gebühren erlassen haben. Wurde die Satzung seit mehreren Jahren nicht mehr überarbeitet, sind die Gebühren oft niedriger als bei Orten, die ihre Gebühren erst kürzlich aktualisiert haben. bra

Erscheinung
exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
31.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Eislingen/Fils
Kategorien
Aus den Rathäusern