Kreis Karlsruhe. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Perspektiven des Älterwerdens“ lädt der Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe, Standort Bretten, am Dienstag, 3. Juni, zu einem Vortrag mit dem Titel „Wenn das Amt die Pflege zahlt …“ ein.
Pflegebedürftigkeit bringt nicht nur organisatorische, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung. Reichen Einkommen und Vermögen der Betroffenen nicht aus, kann eine Unterstützung durch das Sozialamt infrage kommen. Häufig bestehen jedoch Unsicherheiten darüber, welche Leistungen genau übernommen werden, ob beispielsweise das Eigenheim angerechnet wird oder inwiefern unterhaltspflichtige Angehörige herangezogen werden können.
Diese und weitere Aspekte der „Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)“ stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung. Susanne Fränkle vom Amt für Versorgung und Rehabilitation des Landkreises Karlsruhe gibt einen verständlichen Überblick über Anspruchsvoraussetzungen, Umfang der Leistungen und das Verfahren. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen in einer offenen Fragerunde zu klären.
Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr im Veranstaltungssaal der Volkshochschule Bretten, Melanchthonstraße 3. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Da die Platzzahl begrenzt ist, wird eine frühzeitige Ankunft empfohlen.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes telefonisch unter 0721 936-71230 zur Verfügung.