Manchmal muss man standhaft bleiben: Wenn die prallen und süßen Früchte knackig-frisch an den Bäumen hängen, kann einem schon einmal das Wasser im Mund zusammenlaufen. Einfach zubeißen ist aber verboten. Immerhin sind die Früchte das Ergebnis harter Arbeit derjenigen, die die Streuobstwiesen pflegen. Wer frisches Obst ernten möchte, findet viele Möglichkeiten dies legal zu tun.
Die Kirschen leuchten verlockend rot am Baum und auch die Erntezeit bei Apfel, Birne und Zwetschge steht kurz bevor. Heimisches Streuobst ist gesund und lecker. Die Wiesenbewirtschafter im Schwäbischen Streuobstparadies freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Wiesenpflege, Baumschnitt, Nachpflanzung und Mahd machen Freude, sind aber auch sehr zeitintensiv. Auch in und um Eislingen herum wird heimisches Obst angepflanzt.
Mundraub ist kein Kavaliersdelikt
„Doch leider ist immer wieder zu sehen, dass andere - im wahrsten Sinne - die Früchte dieser Arbeit genießen und unerlaubt und teils großflächig Bäume abernten“, erklärt der Verein Schwäbisches Streuobstparadies nun in einer Mitteilung. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt, denn das Wort „Mundraub“ ist noch immer gängig und wird mancherorts als „Kavaliersdelikt“ angesehen. Für die Wiesenbesitzer sind diese ungewollten Erntehelfer jedoch ein großes Ärgernis und insbesondere an Spazierwegen wird aus dem „einen Apfel“ den jemand mitnimmt im Laufe der Erntesaison ein halb abgeernteter Baum.
Es gibt genügend Bäume, die geerntet werden dürfen
Es gibt jedoch einige Alternativen für alle, die Freude an der Ernte von frischem Obst haben. In vielen Regionen hat sich das „Gelbe Band“, das je nach Region auch weiß oder rot sein kann durchgesetzt. Die so markierten Bäume zeigen an, welche Bäumen nach Herzenslust abgeerntet werden dürfen. Denn häufig werden Streuobstwiesen von ihren Besitzern aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr abgeerntet. Die Früchte können sofort gegessen, aber auch zu Marmelade, für einen Kuchen oder zu frischgepressten Saft weiterverarbeitet werden.
Weitere Informationen geben die Obst- und Gartenbauberatungsstellen der Landratsämter oder die Städte und Gemeinden. Zudem vermarktet der Verein Schwäbisches Streuobstparadies jährlich zwischen August und Oktober frisches Streuobst als Tafelobst über den Lebensmitteleinzelhandel der Region. Nähere Informationen hierzu finden Interessierte unter www.streuobstparadies.de/handelsplattform
Für alle Streuobstwiesenbesitzer, die über das Thema Mundraub aufklären möchten, hat der Verein zudem ein wetterfestes Schild in A5-Größe erstellen lassen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es macht darauf aufmerksam, dass die Entwendung des Obstes Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbisches Streuobstparadieses, auf welcher die legalen Erntemöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schild kann zum Preis von fünf Euro zuzüglich Porto in der Geschäftsstelle bezogen werden. red