Eine Frau pflegt ihren dementen Ehemann zu Hause. Als sie das nicht mehr schafft, kommt er ins Pflegeheim. Doch für die Kosten im Heim reichen die Renten der beiden nicht. Daher will die Ehefrau für ihren Mann Sozialhilfe beantragen.
Aber beim Lesen des Formulars bekommt die Frau Angst. Das Amt will den Wert des Eigenheims wissen, das sie bewohnt und fragt nach Sparguthaben.
Hilfe zur Pflege vom Sozialamt
Tatsächlich kann der Umzug eines Partners ins Pflegeheim für den anderen eine finanziell drastische Einschränkung mit sich bringen. Denn für Ehepartner oder langjährige Lebenspartner gelten die Regeln nicht, die der Gesetzgeber für Kinder eingeführt hat: Söhne und Töchter mit weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen werden nicht zum Unterhalt für die Eltern herangezogen.
Alleinstehend im Heim
Kommen Alleinstehende oder Verwitwete ins Pflegeheim, müssen sie ihr gesamtes Einkommen für die Kosten einsetzen. Reichen Rente und sonstige Einkünfte nicht aus, muss das Vermögen wie beispielsweise eine Immobilie oder ein Sparbuch zu Geld gemacht werden – nur 10.000 Euro Schonvermögen bleiben. Ähnlich sieht es aus, wenn beide Partner im Pflegeheim leben. Auch sie müssen Einkommen und Vermögen für die Heimkosten einsetzen – abzüglich des gemeinsamen Schonvermögens.
Pflegebedürftige verschenken vor dem Umzug ins Heim mitunter noch schnell ihr Häuschen an die Kinder, um zu verhindern, dass sie es für die Pflege verwerten müssen. Dieser „Trick“ funktioniert aber oft nicht, weil Sozialämter solche Schenkungen zurückfordern können.
Was zum Einkommen zählt
Wenn das Sozialamt die Höhe der Sozialhilfe berechnet, fließen alle monatlichen Einkünfte in die Berechnung ein. Das Sozialamt zieht dabei einige Posten vom Gesamteinkommen ab und rechnet nur mit dem „bereinigten Nettoeinkommen“. Als abzugsfähig gelten etwa wichtige Versicherungen wie Haftpflicht- oder eine Hausratversicherung. Damit der zu Hause lebende Ehepartner nicht selbst zum Sozialfall wird, weil die Beteiligung an den Heimkosten zu hoch ist, legt das Sozialamt einen Garantiebetrag fest. Dieser Teil des Paareinkommens muss dem Daheimgebliebenen in jedem Fall zur Verfügung bleiben. In der Regel setzt er sich aus dem Sozialhilfesatz plus den Mietkosten zusammen.
„Ausreichende und sichere Rente. Wir haben es verdient!“
Unter diesem Motto startet am 19.07.2024 eine Großdemo mit anschließender Kundgebung auf dem Marktplatz Karlsruhe. Der Sozialverband VdK Kreisverband Karlsruhe unterstützt diese Aktion und stellt bei der Abschlusskundgebung einen Sprecher zum Thema Rente.
Ihr Sozialverband VdK Philippsburg