Wenn es irgendwo brennt, wird die Feuerwehr gerufen. Doch was, wenn der Einsatz gar nicht nötig war?
In Fällen, in denen die Feuerwehr zu einem Einsatz gerufen wird, aber dann keine Tätigkeit einleiten muss, spricht man landläufig von einem „Fehlalarm“. Es wird durch die Feuerwehr eine grundsätzliche Entscheidung getroffen: blinder oder böswilliger Alarm.
Der „blinde Alarm“ ist nicht kostenpflichtig, da der Meldende davon ausgehen konnte, dass ein Schadenfall vorliegt. So zum Beispiel, wenn starker Rauch aus einem Küchenfenster austritt. Der Meldende muss davon ausgehen, dass in der Wohnung ein Brand ausgebrochen ist und alarmiert demzufolge die Feuerwehr. Für einen solchen Einsatz werden dem Meldenden keine Kosten berechnet.
Wer jedoch vorsätzlich einen Feuerwehreinsatz auslöst, muss in der Mehrzahl der Fälle für die Kosten aufkommen. Rücken die Einsatzkräfte zum Beispiel nach einem Scherzanruf aus, kann das schnell teuer werden. Solche „böswilligen Alarme“ lassen sich in aller Regel über den Notruf 112 nachverfolgen und werden von den Kommunen mit einem Kostenbescheid abgerechnet.
Was sind denn die eigentlichen Aufgaben der Feuerwehr?
Die sogenannten „Muss-Aufgaben“ der Feuerwehr, die im § 2 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg beschrieben sind, erbringt die Feuerwehr in aller Regel ohne dass dafür eine Kostenrechnung erstellt wird:
§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
In den genannten Fällen des § 2 wird nur dann ein Kostenbescheid erstellt, wenn es einen Verursacher gibt, der vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Was die Feuerwehr darüber hinaus leistet, sind die sogenannten „Kann-Aufgaben“. Hier ist eine Berechnung einzelfallabhängig. Wird zum Beispiel nach einem Fahrzeugunfall die Straße durch die Feuerwehr gereinigt und ist die Frage des Verursachers geklärt, dann wird diesem ein Kostenbescheid zugestellt.
Dennoch gilt als Fazit des Artikels: Die Feuerwehr kommt lieber zehnmal zu früh als einmal zu spät! Scheuen Sie sich nicht und wählen Sie den Notruf 112, wenn aus Ihrer Sicht ein Schadensereignis, wie ein Brand oder ein Unfall, vorliegt!
Wir, die Feuerwehr, können nur Hilfe leisten, wenn wir alarmiert werden.
Termine Einsatzabteilung
Freitag, 12. Juni, 19.00 Uhr: Zug 1 - Gruppe 1