Nussbaum-Logo
Soziales

Wer den eigenen Pflegeheim-Aufenthalt von der Steuer absetzen will, muss dafür gesundheitliche Gründe anführen

Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen in einem Heim betreut werden, können die Kosten für die Unterbringung und Pflege bei der Steuer absetzen....

Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen in einem Heim betreut werden, können die Kosten für die Unterbringung und Pflege bei der Steuer absetzen. Wichtig ist dabei, dass es aufgrund einer Krankheit erforderlich ist. „Ob es sich dabei um eine normale Erkrankung oder eine altersbedingte Erkrankung handelt, ist egal", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Entscheidend ist allein, dass der Heimaufenthalt durch eine Krankheit veranlasst ist. Dabei muss auch eine Heimunterbringung wegen altersbedingter Demenz steuermindernd berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen hervor (Az.: 9 K 257/16). Ein Heimaufenthalt allein aus Altersgründen ist dagegen steuerlich nicht absetzbar. Im verhandelten Fall zog der Kläger nach dem Tod seiner Ehefrau in ein Pflegeheim. Seine Hausärztin bestätigte eine Depression mit zunehmender Vergesslichkeit. Zur Vermeidung von Eigengefährdung empfahl sie einen Umzug in eine betreute Seniorenwohnanlage. Im Heim nahm der Kläger diverse Pflegeleistungen in Anspruch. Zudem wurde der Wohnpark nachts kontrolliert, sodass niemand das Haus unerlaubt verlassen konnte. Eine Behinderung oder Pflegestufe lagen beim Kläger nicht vor. Die Kosten der Heimunterbringung setzte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an. Das Finanzamt verweigerte die steuerliche Berücksichtigung, da nach seiner Auffassung der Aufenthalt für das betreute Wohnen nicht krankheitsbedingt, sondern bei dem Kläger altersbedingt erfolgte. Das Finanzgericht hingegen erkannte die Kosten an. Ausweislich der ärztlichen Stellungnahme waren Hauptgrund für den Umzug in eine betreute Wohnanlage häufige Phasen von Vergesslichkeit und Desorientiertheit im Sinne einer beginnenden Demenz verbunden mit einer Hilfebedürftigkeit. Das sind krankheitsbedingte Gründe. Betroffene Senioren sollten sich daher vor einem Umzug in ein Heim ärztlich bestätigen lassen, dass der Heimaufenthalt aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Der nächste VdK-Besprechungstermin ist am 4.12.2025 in Ellhofen, Gemeindehalle (kleiner Gruppenraum) Hauptstraße 21 von 18.00 bis 19.00 Uhr. Ihr OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256, gerhard.sell@deflate.de

Erscheinung
Sulmtal.de das extrablatt im Weinsberger Tal - fusioniert mit der Sulmtaler Woche
Ausgabe 48/2025
von Sozialverband VdKRedaktion NUSSBAUM
23.11.2025
Orte
Lehrensteinsfeld
Löwenstein
Obersulm
Weinsberg
Kategorien
Panorama
Soziales
Passende Themenseiten
Bildung & Beruf
Bildung & Beruf
Fit, schön & gesund
Fit, schön & gesund
Gesundheit & Soziales
Gesundheit & Soziales