Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Passbilder verwendet werden. Papierfotos sind dann nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das für Sie?
Warum diese Änderung?
Die neue Regelung soll die Sicherheit der Ausweisdokumente erhöhen und Manipulationen, wie das sogenannte Morphing, verhindern. Außerdem wird sichergestellt, dass alle Passbilder den biometrischen Anforderungen entsprechen.
Übergangsfrist beachten
Bis zum 30. April 2025 können noch Papierfotos für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig.
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung rechtzeitig, wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten. Bei Fragen steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
Nachtrag 25.03.2025: Wo finde ich einen zertifizierten Fotodienstleister?
Unter alfo-passbild.com können Bürgerinnen und Bürger selbstständig nach zertifizierten Fotodienstleistern in ihrer Region suchen.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat