Zum 6. Juni 2025 ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft getreten: Ein- und Auszüge im Strombereich dürfen ab diesem Datum nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Wer zum Beispiel einen Mieterwechsel meldet, muss dies künftig vorab tun – also nicht erst im Nachhinein. Auch Zählerstände sollten direkt am Tag der Übergabe erfasst und übermittelt werden.
Wir empfehlen, Ein- und Auszüge mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu melden.
So lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden.
Bei Fragen hilft unser Team der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH gerne weiter!