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Wichtige Änderung im Strombereich ab Juni 2025

Zum 6. Juni 2025 ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft getreten: Ein- und Auszüge im Strombereich dürfen ab diesem Datum nicht mehr rückwirkend...

Zum 6. Juni 2025 ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft getreten: Ein- und Auszüge im Strombereich dürfen ab diesem Datum nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Was heißt das konkret?

Wer zum Beispiel einen Mieterwechsel meldet, muss dies künftig vorab tun – also nicht erst im Nachhinein. Auch Zählerstände sollten direkt am Tag der Übergabe erfasst und übermittelt werden.

Wir empfehlen, Ein- und Auszüge mit mindestens 14 Tagen Vorlauf zu melden.
So lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden.

Bei Fragen hilft unser Team der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH gerne weiter!

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