Am dem 1. Mai 2025 ist eine bundesweite Neuregelung in Kraft getreten. Passbilder für Ausweisdokumente dürfen nur noch digital eingereicht werden.
Diese Regelung betrifft alle amtlichen Dokumente mit biometrischem Lichtbild
Ziel der Umstellung ist es, Bearbeitungsprozesse zu beschleunigen und Manipulationen zu verhindern. Künftig müssen Passbilder direkt bei einem zertifiziertenFotografen oder an einer autorisierten Fotostation aufgenommen und sicher in eine Cloud hochgeladen werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten anschließend einen QR-Code, mit dem das zuständige Bürgerbüro das Bild korrekt abrufen kann.
In einer Übergangsfrist bis einschließlich 31. Juli 2025 können in begründeten Einzelfällen weiterhin gedruckte Passbilder akzeptiert werden - vorausgesetzt, sie entsprechen den biometrischen Vorgaben und eine digitale Übermittlung ist nicht möglich.