Bitte beachten Sie die folgenden neuen gesetzlichen Regelungen, die ab sofort gelten und sowohl bei einem Anbieterwechsel als auch bei einem Umzug relevant sind:
1. MaLo-ID statt Zählernummer
Für den Wechsel des Stromanbieters ist künftig die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) erforderlich.
Diese 11-stellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Die bisher verwendete Zählernummer allein ist nicht mehr ausreichend.
2. Technische Umsetzung des Wechsels innerhalb von 24 Stunden
Netzbetreiber und Stromanbieter sind verpflichtet, den Anbieterwechsel innerhalb eines Werktages technisch umzusetzen.
Bitte beachten Sie: Die vertraglichen Kündigungsfristen bei Ihrem bisherigen Anbieter bleiben weiterhin gültig und müssen entsprechend eingehalten werden.
3. Keine rückwirkende Anmeldung bei Umzug möglich
Eine rückwirkende Anmeldung des Strombezugs bei einem Umzug ist nicht mehr zulässig.
Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus.
Erforderlich ist ein ausgefülltes Umzugsformular, das vom Mieter und Eigentümer unterschrieben sein muss.
Den Zählerstand können Sie dann nachträglich einreichen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.