Gesundheit & Medizin

Wichtige Änderungen im Bereich der Pflegeversicherungen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Die SO.DI Sozialstation Ditzingen gGmbH möchte Sie auf die Änderungen bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025 hinweisen. Im...

Die SO.DI Sozialstation Ditzingen gGmbH möchte Sie auf die Änderungen bei

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

zum 1. Juli 2025 hinweisen.

Im Bereich der Pflegeversicherungen treten ab dem 01.07.2025 einige wichtige Änderungen in Kraft. Diese betreffen die Verhinderungspflege sowie die Kurzzeitpflege und sollen die Pflegebedürftigen sowie ihre An- und Zugehörigen noch besser unterstützen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Gemeinsamer Jahresbetrag: Ab 1. Juli 2025 wird es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben.
  2. Flexiblere Nutzung: Pflegebedürftige können den Betrag flexibel für beide Pflegeformen nutzen, ohne ihn vorher zu trennen.
  3. Entfall der Vorpflegezeit: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt.
  4. Erhöhung: Die Höhe des neuen gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt € 3.539,00.

Haben Sie Fragen zum Thema Verhinderungs- und Kurzzeitpflege? Dann melden Sie sich einfach bei uns, wir beraten Sie gerne! Telefon 07156/1659-600 oder E-Mail info@so-di.de

Erscheinung
Ditzinger Anzeiger – Amtsblatt
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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