
Bei der Landtagswahl am 08.03.2026 hat der Wähler, entgegen früherer Landtagswahlen, zwei Stimmen. Darauf wird er im Kopf des Stimmzettels ausdrücklich hingewiesen:
- eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten auf der linken schwarz gedruckten Seite des Stimmzettels und
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei auf der rechten blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels.
Über die Stärke der Parteien im Landtag von Baden-Württemberg entscheiden grundsätzlich die für die Landeslisten der Parteien insgesamt im Wahlgebiet abgegebenen Zweitstimmen. Der Stimmzettel enthält daher den Hinweis, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien ist.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, und zwar eine Erst- und eine Zweitstimme. Der Wähler gibt - seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des
Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll;
- seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere eindeutige Weise kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung, eine Änderung, einen Zusatz oder Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält.
Nachstehend der Stimmzettel für den Wahlkreis 63 Balingen:
Wie bei den vergangenen Wahlen bittet das Bürgermeisteramt alle Wahlberechtigten, ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument zur Wahl in das Wahllokal (im Eingangsbereich des Rathauses) mitzubringen.
Der Zugang zum Wahllokal erfolgt über den Haupteingang des Rathauses.
Die Stimmabgabe im Wahllokal erfolgt per Stimmzettel ohne Verwendung von Wahlumschlägen. Um das Wahlgeheimnis zu sichern, muss der Stimmzettel in der Wahlkabine so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist, danach wird er in die Wahlurne eingeworfen.
Die Beantragung eines Wahlscheins ist bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder persönlich sowie per Fax oder per Email beim Bürgermeisteramt Nusplingen, Zimmer 12, möglich. Telefonisch können Anträge dagegen nicht gestellt werden. Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte können nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt.
Zur Beantragung von Wahlscheinen ist das Rathaus zusätzlich am Freitagnachmittag, 06.03.2026, von 12.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Für einen Wahlschein, der nachweislich nicht zugegangen ist oder verloren wurde, kann bis spätestens Samstag, 07.03.2026, um 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Bitte melden Sie sich in diesem Fall unter Tel.: 07429/93109-20.
Am Wahlsonntag gilt Folgendes:
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, besteht die Möglichkeit, am Wahltag, 08.03.2026, bis 15.00 Uhr, einen Wahlschein zu beantragen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall unter der Telefonnummer 07429/93109-20.
Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag, 08.03.2026, bis spätestens 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Nusplingen, Marktplatz 8, Nusplingen, eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Wahlbrief muss bei Versand durch die Deutsche Post AG so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl(06.03.2026) befördertund am Samstag der Briefwahlstelle zugestellt wird.
Achtung!!!Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig am Wahlsonntag zugestellt.
Der Wahlvorstand zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zum 18. Landtag von Baden-Württemberg trifft sich um 18.00 Uhr im Eingangsbereich des Rathauses zu einer öffentlichen Sitzung.
Der Briefwahlvorstand trifft sich bereits um 14.00 Uhr im Sitzungssaal zur Zulassung der Wahlbriefe, ab 18.00 Uhr wird auch der Briefwahlvorstand das Wahlergebnis der Briefwahl ermitteln und feststellen. Beide Sitzungen sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt zu diesen öffentlichen Sitzungen – sofern es die Raumkapazitäten zulassen.
Bürgermeisteramt