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Wichtige Hinweise zu Grund- und Gewerbesteuern 2026

Wie bereits in der Gemeinderatsitzung vom 09.12.2025 erläutert, musste der Gemeinderat die schwere Entscheidung treffen die Hebesätze für das kommende...

Wie bereits in der Gemeinderatsitzung vom 09.12.2025 erläutert, musste der Gemeinderat die schwere Entscheidung treffen die Hebesätze für das kommende Jahr anzupassen.

Die finanzielle Lage der Gemeinden ist derzeit dramatisch, auch die Gemeinde Neckartenzlingen schafft es nicht, den Haushalt auszugleichen, ohne die Steuern und Gebühren anzupassen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind auf ein Rekordtief gesunken, eine Einnahmequelle der Gemeinde, die essentiell ist.

Viele Gebührenanpassungen sind bereits in Arbeit oder wurden bereits angepasst.

Deshalb wurden, die seit vielen Jahren nicht erhöhten Hebesätze für 2026 neu beschlossen:

  • Grundsteuer A: unverändert
  • Grundsteuer B: 295 % ab 01.01.2026
  • Gewerbesteuer: 380 % ab 01.01.2026

Die Hebesätze der Kommunen in Baden-Württemberg sind seit der Grundsteuerreform nicht mehr untereinander vergleichbar.

Durch die Erhöhung der Hebesätze verschiebt sich der Bescheidversand in das Frühjahr 2026. Wir bitten darum, keine Zahlungen vorzunehmen, bis die Bescheide verschickt wurden.Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch bestehende Daueraufträge.

Weitere Infos zum Gemeinderatsbeschluss finden Sie im RIS unter neckartenzlingen.ris-portal.de/web/guest/sitzungen.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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