Aus den Rathäusern

Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab dem 01. Mai 2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern...

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung von Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Dokumenten verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.

Das erforderliche digitale biometrische Lichtbild kann entweder direkt in der Personalausweisbehörde oder bei einer zertifizierten Fotografin / einem Fotografen erstellt werden.

Kosten: 6,-- Euro, wenn Sie das Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.

Weitere Informationen: www.e-passfoto.de

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto