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Wichtige Hinweise zur Vorbeugung von Waldbränden

Rauchverbot im Wald: Von 1. März bis 31. Oktober gilt in allen Wäldern ein gesetzliches Rauchverbot. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette...
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  • Rauchverbot im Wald: Von 1. März bis 31. Oktober gilt in allen Wäldern ein gesetzliches Rauchverbot. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette kann einen Brand verursachen.
  • Grillen nur an offiziellen Stellen: Bitte verwenden Sie ausschließlich ausgewiesene Grill- und Feuerstellen. Informieren Sie sich vorab über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Ihrer Region. Bei Gefahrenstufe 4 oder 5 ist unbedingt auf offenes Feuer zu verzichten.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen: Achten Sie darauf, dass das Feuer stets unter Kontrolle bleibt. Beim Verlassen der Feuerstelle muss das Feuer vollständig gelöscht sein.
  • Fahrzeuge richtig abstellen: Parken Sie nicht auf Grasflächen oder Wiesen – heiße Fahrzeugteile wie Katalysatoren oder Auspuffanlagen können trockenes Gras entzünden.
  • Zufahrten freihalten: Forst- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich sein. Diese Wege dienen den Einsatzkräften im Ernstfall als Zufahrten.

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, ist schnelles Handeln entscheidend. Bitte alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
Der Landkreis Göppingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um umsichtiges Verhalten in der Natur. Mit Ihrer Aufmerksamkeit und Vorsicht tragen Sie aktiv dazu bei, unsere Wälder zu schützen und Einsätze der Feuerwehr zu vermeiden.

Ansprechpartner

Simon Gottowik
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 07161 202-1003

E-Mail: pressestelle@lkgp.de

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Ausgabe 18/2025
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