Ab Ende Mai gelten neue Regelungen für die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen.
An- und Abmeldungen sind seit 24. Mai ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Ein Energieliefervertrag muss rechtzeitig, d. h. spätestens 10 Werktage vor einem Umzug abgeschlossen bzw. gekündigt werden. Wird diese Frist versäumt, muss ein Kunde oder Mieter so lange die Energiekosten seiner vorherigen Wohnung zahlen, bis er sich abgemeldet hat – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
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