Versorgungswerke Heddesheim GmbH & Co.KG
68542 Heddesheim
NUSSBAUM+
Wirtschaft

Wichtige Information für Umzugsmeldungen

Ab Ende Mai gelten neue Regelungen für die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen. An- und Abmeldungen sind seit 24. Mai ausschließlich zu...

Ab Ende Mai gelten neue Regelungen für die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen.

An- und Abmeldungen sind seit 24. Mai ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.

Ein Energieliefervertrag muss rechtzeitig, d. h. spätestens 10 Werktage vor einem Umzug abgeschlossen bzw. gekündigt werden. Wird diese Frist versäumt, muss ein Kunde oder Mieter so lange die Energiekosten seiner vorherigen Wohnung zahlen, bis er sich abgemeldet hat – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Ihre Stadtwerke Viernheim

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heddesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025

Orte

Heddesheim

Kategorien

Wirtschaft
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto