Aus den Rathäusern

Wichtige Informationen des Bürgeramts zur Reisezeit

In wenigen Wochen beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Auch in diesem Jahr möchten viele Familien in dieser Zeit verreisen. Bitte beachten...

In wenigen Wochen beginnen in Baden-Württemberg die Sommerferien. Auch in diesem Jahr möchten viele Familien in dieser Zeit verreisen.

Bitte beachten Sie für Ihre Urlaubsplanung folgende Hinweise Ihres Bürgeramtes:

Prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt Ihr Personalausweis- bzw. Passdokument sowie die Dokumente Ihrer Kinder auf deren Gültigkeit.

Für alle Länder gelten verschiedene Einreisebestimmungen. So ist in vielen beliebten Ferienzielen z.B. ein Reisepass oder sogar eine Restgültigkeit des Reisepasses erforderlich.

Bitte beachten Sie bei noch vorhandenen gültigen Kinderreisepässen: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, soweit das Passbild noch aktuell ist. Bitte beachten Sie, dass einzelne Länder z.B. verlängerte Kinderreisepässe nicht mehr anerkennen. Bitte informieren Sie sich daher vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes über die Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Weitere Hinweise zur Ausstellung von Ausweisdokumenten:

  • Das Bürgeramt ist zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Mittwochs hat die Stadtverwaltung geschlossen.
  • Die Herstellung von Dokumenten in der Bundesdruckerei in Berlin dauert in der Sommerzeit je nach Dokument etwa 3-8 Wochen.
  • Eine Reise mit einem abgelaufenen Ausweis bzw. Pass oder Kinderreisepass anzutreten, wird international nicht empfohlen. Die Nutzung abgelaufener Dokumente kann teilweise zu erheblichen Reiseverzögerungen, bzw. zu Zurückweisungen führen.
  • Die Antragstellung muss persönlich durch den Antragsteller/die Antragstellerin erfolgen.
  • Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist bei der Antragstellung ebenso Pflicht, um die Identität zu prüfen, ggfs. die Unterschrift zu leisten und die Fingerabdrücke zu erfassen.
Erscheinung
Asperger Nachrichten – Amtsblatt der Stadt Asperg
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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