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Wichtige Informationen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 01. Januar feiern Menschen weltweit den Start ins neue Jahr mit einem bunten Silvesterfeuerwerk. Bitte...
Lageplan
Foto: Stadt Gerlingen

Jedes Jahr in der Nacht vom 31. Dezember auf den 01. Januar feiern Menschen weltweit den Start ins neue Jahr mit einem bunten Silvesterfeuerwerk. Bitte denken Sie bei aller Freude am Böllern daran, wie gefährlich Pyrotechnik sein kann. Immer wieder kommt es an Silvester zu vielen Verletzungen und die Notaufnahmen kommen an ihre Grenzen. Auch Haustiere, Wildtiere und viele Menschen leiden unter dem Lärm.

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein gesetzliches Abbrennverbot. Dazu gehören insbesondere auch Fachwerkhäuser. Diese sensiblen Bereiche um besonders brandempfindliche Gebäude herum sind in Gerlingen zum Beispiel im Innenstadtbereich die Hauptstraße und die Kronengasse.

Zusätzlich gilt für den Rathausbereich am 31.12.2025 und 01.01.2026 ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper, um die Eislaufbahn, die Verkaufsstände und das technische Equipment vor Beschädigungen zu schützen. Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie nachfolgend und auf unserer städtischen Webseite unter www.gerlingen.de.
Die Abgabe von Silvesterfeuerwerk ist nur vom 29. bis 31.12. an über 18-Jährige erlaubt. Die Böller dürfen nur am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich an Silvester umsichtig zu verhalten und sich an die Vorgaben zu halten, damit alle einen unfallfreien Start ins neue Jahr erleben können.

Wir wünschen allen ein schönes Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr 2026!

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Foto: Stadt Gerlingen
Anhang
Dokument
Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Stadt Gerlingen
18.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Gerlingen