Das Finanzamt Balingen weist die Bürger im Hinblick auf die Grundsteuer-Reform auf Folgendes hin:
Bitte beachten Sie hinsichtlich des beginnenden Versands der Grundsteuerbescheide 2025 durch die Städte und Gemeinden folgende Informationen:
Hinweis: Ein beim Finanzamt eingelegter Einspruch entbindet nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit der Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid erfolgreich war, ändert die Gemeinde den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.
Aus der Pressemitteilung den Finanzamts Balingen vom 07.01.2025