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Wichtige Informationen zur Eindämmung von Ratten

Wichtige Informationen zur Eindämmung von Ratten In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt mehrere Meldungen aus der Bevölkerung über gesichtete...

Wichtige Informationen zur Eindämmung von Ratten

In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt mehrere Meldungen aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.


Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch telefonisch (07183/95959-14) oder per E-Mail (info@althuette.de) erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz.


Nach den gesetzlichen Vorgaben ist zunächst jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten einzuleiten. Helfen Sie daher mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:


• Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
• Müllsäcke, Müllbehälter und Mülltonnen sollten immer verschlossen gehalten bzw. sollte der Zugang zu diesen verhindert werden. Lagern Sie Müllsäcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
• Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
• Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen und, soweit möglich, unzugänglich gelagert werden.
• Es sollte dringend darauf geachtet werden, dass Futter in Tiergehegen / im Auslauf nicht frei zugänglich für Ratten ist.
• Mangelnde Sauberkeit von Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
• Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.


Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde.

Kommt jedoch ein Grundstückseigentümer seiner Pflicht zur Schädlingsbekämpfung nicht nach, kann seine Verpflichtung behördlich per Ordnungsverfügung unter Androhung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Ersatzvornahme) durchgesetzt werden.
Die oben genannten Hinweise greifen nachhaltig nur, wenn jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Schädlingsbekämpfung durch Vorbeugung mitwirkt: Bitte helfen Sie alle mit!


Ihr Bürgermeisteramt Althütte

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Althütte
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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