Vermehrt wurde gemeldet, dass auf dem Friedhof in Stettfeld Gräber aufgewühlt wurden. Dabei wurden Pflanzen beschädigt und zerstört sowie Abdeckplatten unterhöhlt.
Durch eine fachkundige Person wurde festgestellt, dass die Taten wohl einem Dachs zuzuschreiben sind. Dachse sind gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt, sodass vonseiten der Friedhofsverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen zur Bekämpfung oder Vertreibung ergriffen werden können.
Die Friedhofsbesucherinnen und -besucher werden höflich gebeten, die Tore zum Friedhofsgelände nicht offen stehenzulassen, um den unbefugten Zugang zu erschweren.
Die Nutzungsberechtigten sind befugt, die entstandenen Schäden an den Gräbern eigenständig und ohne Bedenken zu beseitigen, wobei jedoch keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die dem Tier Schaden zufügen.