Die Gemeindekasse Weisenbach möchte hiermit alle Zahlungspflichtigen darauf aufmerksam machen, dass am 30.06.2025 der 2. Wasser- und Abwasserabschlagfür das laufende Jahr 2025 fällig ist.
Zahlungspflichtige, die der Gemeinde Weisenbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der 2. Abschlag automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen.
Alle anderen werden darauf hingewiesen, dass keine Abschlagsrechnungen mehr verschickt werden. Die Höhe der festgesetzten Abschläge entnehmen Sie bitte der Jahresabrechnung 2024.
Ebenfalls möchten wir Sie nochmals darum bitten, Ihre Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen und bei der Überweisung Ihre Buchungszeichen 5.8888.xxxxxx.x mitanzugeben, damit eine reibungslose Zuordnung der eingegangenen Zahlungen stattfinden kann.
Die Gemeindekasse weist vorsorglich darauf hin, dass sie bei Zahlungsverzug gesetzlich dazu verpflichtet ist, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.
Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen recht herzlich.
Gemeindekasse Weisenbach