Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisbehörden nur noch digital erstellte Lichtbilder verarbeiten. Passfotos müssen also nicht mehr ausgedruckt zur Beantragung von Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Auch vom Einwohnermeldeamt Oberndorf a. N. dürfen ab diesem Datum nur noch elektronisch übermittelte Fotos verwendet werden. Papiergebundene Bilder werden ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert.
Diese Änderung wurde im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen sowie für ausländerrechtliche Dokumente verankert. Dadurch sollen Missbrauch und Manipulation durch Morphing, also das Verschmelzen von Fotos zweier Menschen zu einem Bild, verhindert werden.
Auch die Stadtverwaltung Oberndorf a. N. setzt mit der Änderung auf einen neuen Service für alle Bürgerinnen und Bürger: Digitale Passbilder können ab Mai unkompliziert im Einwohnermeldeamt oder in den Verwaltungsaußenstellen erstellt und für das beantragte Dokument genutzt werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6,00 € verbunden. Die Lichtbilder werden nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Werden Personalausweis und Pass gleichzeitig beantragt, fällt die Gebühr nur einmal an.
Alternativ können Antragstellende auch ein digitales Passfoto bei einem zertifizierten Dienstleister, beispielsweise einem Fotografen oder bei einem dm-drogerie markt, anfertigen lassen. In diesem Falle wird das Passfoto durch den Dienstleister digital an die Pass- und Personalausweisbehörde übermittelt. Der Antragsteller erhält lediglich einen QR-Code, der zum Termin bei der Behörde mitgebracht werden muss.
Welche Fotografen diesen Service aktuell anbieten, finden Sie hier: alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Wichtiger Hinweis: Die Verwaltungsaußenstelle Altoberndorf kann vorübergehend keine Passbilder erstellen. Die Antragstellung eines Passes oder Personalausweises ist hier lediglich mit einem zuvor erstellten Passbild durch einen zertifizierten Dienstleister möglich. Sobald dieser Service auch hier verfügbar ist, wird die Stadtverwaltung informieren.
Für Führerscheinanträge bleibt weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich. Die digitalen Bilder können dazu leider nicht verwendet werden.