Da in der Vergangenheit immer wieder festzustellen war, dass Veränderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen ohne schriftliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden, hier nun folgender Hinweis:
Nach § 15 der Abwassersatzung der Gemeinde Schopfloch bedürfen
einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
Vor Erteilung der schriftlichen Genehmigung muss ein Entwässerungsantrag durch den/die Grundstückseigentümer bzw. durch den/die Bauherr/en gestellt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Zur Entwässerungsanlage gehören auch Versickerungsmulden und Zisternen. Diese müssen ebenfalls vor Erstellung bzw. Einbau bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Bei Fragen hierzu dürfen Sie sich gerne an die Gemeinde wenden.