Aus den Rathäusern

Wichtiger Hinweis der Gemeindeverwaltung zu Grundstücksentwässerungsanlagen

Da in der Vergangenheit immer wieder festzustellen war, dass Veränderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen ohne schriftliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung...

Da in der Vergangenheit immer wieder festzustellen war, dass Veränderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen ohne schriftliche Genehmigung der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden, hier nun folgender Hinweis:

Nach § 15 der Abwassersatzung der Gemeinde Schopfloch bedürfen

  • die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • der Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage sowie
  • die Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage sowie
  • Änderungen der Benutzung

einer schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.

Vor Erteilung der schriftlichen Genehmigung muss ein Entwässerungsantrag durch den/die Grundstückseigentümer bzw. durch den/die Bauherr/en gestellt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Zur Entwässerungsanlage gehören auch Versickerungsmulden und Zisternen. Diese müssen ebenfalls vor Erstellung bzw. Einbau bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Bei Fragen hierzu dürfen Sie sich gerne an die Gemeinde wenden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Schopfloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schopfloch
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto