Die Stadtverwaltung Neubulach weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Nutzung von Regenwasseranlagen (Zisternen) zur Brauchwassernutzung im Haushalt, beispielsweise für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine, meldepflichtig ist. Viele Haushalte leisten durch die Nutzung von Regenwasser einen wertvollen Beitrag zur Ressourcenschonung. Dennoch müssen hierbei rechtliche und technische Rahmenbedingungen eingehalten werden, um die Trinkwasserqualität zu schützen und eine gerechte Abrechnung der Abwassergebühren zu gewährleisten.
Wird Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt genutzt, hat dies Auswirkungen auf die Gebührenrechnung. Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Neubulach muss die eingeleitete Wassermenge über einen geeichten Zwischenzähler erfasst werden, damit die Schmutzwassergebühr korrekt berechnet werden kann.
Die Nichtbeachtung der Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der Stadt Neubulach sich eine Überprüfung der Hauswasseranlagen/Abwasseranlagen vorbehalten und dazu auch autorisiert sind.
Es geht dabei um Gebührengerechtigkeit für alle, denn auch das Brauchwasser aus den Zisternen wird über die öffentliche Abwasserentsorgung abgeleitet, gereinigt und geklärt!
Sollten Sie über eine solche Anlage verfügen und diese noch nicht angemeldet haben, dann melden Sie sich bitte beim Wassermeister Stefan Pfrommer, Handy-Nr. 0162/1930150, E-Mail: wasserversorgung@neubulach.de
