Sehr geehrte Kunden,
da bei Reparaturen oder Auswechslungen von Gas-/Wasserleitungen immer wieder Gefährdungen durch Stromschläge auftreten, wollen wir Sie in diesem Merkblatt auf einige grundsätzliche Sachen hinweisen.
1. Die Wasserhausanschlussleitung darf nicht zu Erdungszwecken verwendet werden. Die Anpassungsfrist laut DIN VDE0190:1986-05 (neu DIN VDE 0100 Teil 540) zur Umstellung von elektrischen Verbraucheranlagen endete bereits am 01.10.1990. Dies bedeutet, dass auch in Altanlagen die Hausanschlussleitungen nicht mehr zu Erdungszwecken verwendet werden dürfen.
2. Die Erderfunktion unserer Leitungen ist ebenso nicht mehr gegeben, da viele Hausanschlüsse und ein Teil der Hauptleitungen aus Kunststoff bestehen.
3. Im Erdreich verlegte verzinkte Bandeisen bzw. Staberder, die als Erder dienen, haben eine beschränkte Lebensdauer (bedingt durch Korrosion) und verlieren dadurch ihre Schutzfunktion.
4. Laut DIN VDE 0100 Teil 410 müssen in jedem Gebäude der Hauptschutzleiter, der Haupterdungsleiter und die Haupterdungsschiene oder Haupterdungsklemme sowie alle fremden leitfähigen Teile mit einem Hauptpotentialausgleich verbunden werden.
Um unsere Monteure und die Hausbewohner vor Elektrounfällen (die unter Umständen tödlich verlaufen können) zu schützen, ist es sinnvoll, die Elektroanlagen von Zeit zu Zeit von einer zugelassenen Elektrofachkraft nach den anerkannten Regeln der Technik überprüfen bzw. ergänzen zu lassen.
Die anfallenden Kosten einer Überprüfung bzw. Erneuerung der Erdungsanlage sind vom Abschlussnehmer zu tragen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung der Gemeinde Bodelshausen ausgeschlossen ist!
Die Erdung von elektrischen Anlagen über eine öffentliche metallene Wasserleitung ist nicht zulässig!
Mit freundlichen Grüßen
Gemeindewerke Bodelshausen