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WICHTIGER HINWEIS ZUR VEREINSFÖRDERUNG

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle förderfähigen Vereine daran, dass Anträge auf Investitionszuschüsse für das Jahr 2026 gemäß den aktuell gültigen...

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle förderfähigen Vereine daran, dass Anträge auf Investitionszuschüsse für das Jahr 2026 gemäß den aktuell gültigen Vereinsförderrichtlinien bis spätestens 15.09.2025 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden müssen.

Bitte beachten: Dem Antrag sind Kostenvoranschläge beizufügen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Für Rückfragen und Anträge können Sie Frau Junghanns unter Mail junghanns@ebhausen.de kontaktieren.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ebhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
von Gemeinde Ebhausen
12.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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