Die Meldebehörde der Gemeinde Deckenpfronn übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis Ende Februar 2025 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahr 2008): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies dem Bürgerbüro der Gemeinde Deckenpfronn schriftlich mitzuteilen.
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Rathaus Deckenpfronn Bürgerbüro Marktplatz 1 75392 Deckenpfronn
O Ich widerspreche der Weiterleitung meiner Daten an das Kreiswehrersatzamt
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Vor- und Zuname Geburtsdatum
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Straße Wohnort
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