Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Altersjubiläen

Gegen Veröffentlichungen von Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag kann jede betroffene Person Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist im Rathaus...

Gegen Veröffentlichungen von Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag kann jede betroffene Person Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist im Rathaus der Gemeinde Nußloch – Einwohnermeldeamt –, Zimmer 2 oder 3 einzulegen.

Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Nußloch
31.07.2025
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