Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Altenriet, Brunnenstr. 5, 72657 Altenriet, eingelegt werden.
Für den Jahrgang 2008 ist die regelmäßige Übermittlung im Februar 2025 vorgesehen. Damit Ihr Widerspruch noch berücksichtigt werden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitig an das Bürgermeisteramt.
Altenriet, 07. Oktober 2024
Bernd Müller
Bürgermeister