Bürgermeisteramt Altenriet
72657 Altenriet
Aus den Rathäusern

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst...

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familiennamen
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Altenriet, Brunnenstr. 5, 72657 Altenriet, eingelegt werden.

Für den Jahrgang 2008 ist die regelmäßige Übermittlung im Februar 2025 vorgesehen. Damit Ihr Widerspruch noch berücksichtigt werden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitig an das Bürgermeisteramt.

Altenriet, 07. Oktober 2024

Bernd Müller

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024

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Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Altenriet
18.10.2024
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