Aus den Rathäusern

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung nach dem Wehrpflichtgesetz

Aufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1.Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen...

Aufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes

wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1.Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

(2. BMeldDÜV) entfällt die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr. Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- oder

Spannungsfall zulässig.

Gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis Ende Februar folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname, 2. Vorname(n), 3. gegenwärtige Anschrift.

Gegen diese neue Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich beim Bürgeramt einlegen. Für den Jahrgang 2005 ist die regelmäßige Übermittlung Ende Februar 2021 vorgesehen. Damit Ihr Widerspruch noch berücksichtigt werden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitig an das Bürgeramt. Gerne können Sie hierfür auch den beigefügten Anhang verwenden.

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An das

Bürgermeisteramt Wolfschlugen

-Einwohnermeldeamt-

Kirchstr. 19, 72649 Wolfschlugen

Ich wünsche keine Übermittlung meiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Vor- und Zuname

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Anschrift

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Geburtsdatum

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Unterschrift

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Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024
von Gemeinde Wolfschlugen
16.10.2024
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