Aufgrund des zum 01. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung in der 2. Bundesmeldetatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) entfällt die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr. Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall zulässig.
Gemäß § 58c Soldatengesetz (SG) und § 2a der 2. BMeldDÜV übermittelt die Meldebehörde künftig dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2. Vorname(n)
3. Gegenwärtige Anschrift.
Gegen diese Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich beim Bürgermeisteramt Großbettlingen, Einwohnermeldeamt,
Tel. 07022 94345-15 oder 07022 94345-16, einlegen.
Die Widerspruchsfrist für Personen des Jahrganges 2008 endet
am 30. November 2025.
Die Übermittlung der Daten erfolgt Ende Februar 2026.
Bei Fragen zum geänderten Wehrdienst wenden Sie sich an das
Kreiswehrersatzamt Stuttgart, Tel. 0711/2540-0.