Aus den Rathäusern

Widerspruchsrecht

Wir weisen darauf hin, dass gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und das Staatsministerium aus Anlass von Alters-...

Wir weisen darauf hin, dass gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und das Staatsministerium aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen, Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sowie Adressbuchverlage Widerspruch eingelegt werden kann.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann bei der Stadt Neubulach, Marktplatz 3, Einwohnermeldeamt, Zimmer 02, schriftlich eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
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