Gemeinde Dettenhausen
72135 Dettenhausen
Aus den Rathäusern

Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung durch die Meldebehörden an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wurden auch die Vorschriften bezüglich der Datenübermittlung an das Bundesamt für...

Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wurden auch die Vorschriften bezüglich der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr geändert. Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden. Die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahr 2007), werden im März 2025 übermittelt, sofern die Betroffenen der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. Wer nicht möchte, dass seine Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergegeben werden, kann der Datenübermittlung nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprechen. Zuständig für die Entgegennahme und die Eintragung des Widerspruches sind beim Bürgermeisteramt Dettenhausen das Meldeamt, Frau Weggerle (annika.weggerle@dettenhausen.de) und Frau Seiler (iris.seiler@dettenhausen.de). Alternativ kann auch mittels des untenstehenden Formulars widersprochen werden.

…..

Zur Rückgabe an das

Bürgermeisteramt Dettenhausen – Einwohnermeldeamt

Bismarckstraße 7

72135 Dettenhausen

Widerspruch zur Datenübermittlung

an die Wehrverwaltung

nach § 58 c Soldatengesetz

Die Meldebehörden übermitteln jährlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.

Gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widerspreche ich der Übermittlung meiner Daten nach § 58 c Soldatengesetz an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Anschrift:

Ort, Datum:

Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Dettenhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dettenhausen
02.10.2024
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