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Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz geltend machen – Übermittlungssperre Melderegister

Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen. Dies betrifft die...

Es besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung oder Übermittlung der persönlichen Daten an verschiedene Stellen zu widersprechen.

Dies betrifft die Veröffentlichung und Übermittlung an:

  • das Staatsministerium Baden-Württemberg zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nach § 50 Abs. 5 BMG
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42 Abs. 3 BMG (gilt nur für Familienangehörige, deren Mitglieder nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören)
  • Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) nach § 50 Abs. 5 BMG
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften nach § 36 Abs.2 BMG i.V.m. § 58c Soldatengesetz

Der Widerspruch ist grundsätzlich Formlos möglich entweder auf unserer Homepage unter www.donaueschingen.de oder direkt beim Bürgerservice.

Erscheinung
exklusiv online
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