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Widmung

Gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) vom 11.05.1992 in seiner jeweils gültigen Fassung wird der Feldweg Flst.4240/9, Gewann...

Gemäß § 5 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) vom 11.05.1992 in seiner jeweils gültigen Fassung wird der Feldweg Flst.4240/9, Gewann „Am Imberloch“ in Verlängerung der Straße Am Imberloch im Gewerbegebiet X, als beschränkt öffentlicher Weg „Am Imberloch“, Straßenschlüssel 54585, mit Wirkung am Tag der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich gewidmet.


Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Pleidelsheim, Marbacher Straße 5, 74385 Pleidelsheim erhoben werden.


Pleidelsheim, den 10.06.2025


Ralf Trettner

Bürgermeister


Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Pleidelsheim
13.06.2025
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