Das Baugebiet in den „Bergäcker“ soll bebaut werden. Die „Bergäcker“ sind seit dem Jahr 2008 im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen und zugleich ein regionaler Wohnungsbauschwerpunkt, bei dem höheren Dichten vorgeschrieben sind. Um eine gute Auswahl an städtebaulichen Entwürfen zu bekommen, wurden Vorgaben gemacht, die vom Gemeinderat im Vorfeld beschlossen wurden. Daraufhin wurde eine sogenannte Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Aus einer großen Gruppe von ortsansässigen und überregionalen Bewerberinnen und Bewerbern wurden nach Eignung und Erfahrung im städtebaulichen Entwurf vier Planungsbüros ausgesucht. Im Februar 2025 konnte dann der Wettbewerb von einer Jury bestehend aus Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern sowie Gemeinderätinnen, Gemeinderäten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung entschieden und ein Siegerentwurf für eine Wohnbebauung der „Bergäcker“ gekürt werden. Der Siegerentwurf konnte am schlüssigsten die sehr engen Vorgaben an bezahlbarem Wohnraum, Einbindung in die Landschaft und Topografie, eine organische Ortserweiterung und die individuellen Wünsche einzelner Grundstückseigentümer umsetzen. Die Entwürfe waren anschließend im Echterdinger Rathaus öffentlich ausgestellt.
Bevor alternative Entwurfsprojekte bewertet, die Umsetzung des Entwurfs beschlossen, das weitere Verfahren eingeleitet und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, muss der Entwurf einem Realisierungscheck hinsichtlich Durchlüftung, Starkregen, Verkehr und der Umwandlung des Streuobstbestandes unterzogen werden. In Summe werden alle Prüfungen und Gespräche mit dem Landratsamt voraussichtlich noch rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Die für den Herbst dieses Jahres angekündigte Öffentlichkeitsbeteiligung kann daher voraussichtlich erst im Frühling 2026 stattfinden. Der Termin wird im Amtsblatt bekannt gegeben werden. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Realisierungschecks, fundierte Aussagen machen zu können und für die Behandlung in den Gremien eine Grundlage für die Schaffung des Planrechts zu erhalten.