Gemeinderat

Wie geht's weiter mit dem Bebauungsplan "Nördlich und Südlich der Bunsenstraße"?

Worum geht's? Das Areal „Südlich und Nördlich der Bunsenstraße“ im Stadtteil Musberg ist ein ehemals gewerblich genutztes Gebiet. Vor dem Hintergrund...

Worum geht's?

Das Areal „Südlich und Nördlich der Bunsenstraße“ im Stadtteil Musberg ist ein ehemals gewerblich genutztes Gebiet. Vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden erheblichen Wohnungsmangels in der Region Stuttgart soll diese innerstädtische Fläche neu entwickelt und für den Wohnungsbau genutzt werden. Wir GRÜNEN begrüßen diese innerstädtische Entwicklung sehr, denn durch die Nutzung bereits versiegelter Fläche für den Wohnungsbau schützen wir unsere wertvollen Filderböden. Um Wohnungsbau auf diesen Flächen zu ermöglichen, muss nun der Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt werden.

Was soll gebaut werden?

Im Gebiet „Nördlich der Bunsenstraße“ sollen zwei Wohnblocks mit insgesamt 95 Wohneinheiten gebaut werden. „Südlich der Bunsenstraße“ sind 8 Wohnblocks mit insgesamt 129 Wohneinheiten geplant. Vorgesehen ist für beide Gebiete ein Anteil von mind. 20 % gefördertem Wohnraum, das entspricht insgesamt mind. 44 Wohnungen.

Beteiligung der Anwohner durch Informationsveranstaltungen

Seit September 2024 haben drei Informationsveranstaltungen für interessierte Bürger und Anwohner stattgefunden. Die Stadtverwaltung, die gutachterlich eingebundenen Experten und z. T. auch die Investoren standen bei diesen Veranstaltungen den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Fragen, Anregungen und Kritik zur Verfügung. Zahlreiche Einwendungen der Bevölkerung sind seither in die Planungen eingeflossen, jedoch konnten nicht alle benannten Punkte berücksichtigt werden.

Die Anwohnerschaft aus dem umliegenden Wohngebiet steht dem Projekt sehr kritisch gegenüber. Vor allem die Wohnblöcke, die „Nördlich der Bunsenstraße“ geplant sind, erregen den Widerspruch. Besonders emotional diskutiert wurde bei der jüngsten Informationsveranstaltung das Thema der Verschattung, die durch die geplante Bebauung auf die bereits bestehenden Häuser einwirken wird. Diese Kritikpunkte wurden auch bei vorherigen Infoveranstaltungen angeführt. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Investor die Planungen daraufhin weiterentwickelt und konnte die Verschattung der Bestandsgebäude somit in vielen Fällen reduzieren.

Ringen um einen Kompromiss

Die Flächen gehören nicht der Stadt. Die Stadt hat aber großes Interesse daran, dass auf diesen Flächen eine Bebauung realisiert wird. Deswegen finden die Planungen zum Bebauungsplan auch gemeinsam mit dem Investor statt. Die Stadt kann die Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan natürlich (in Grenzen) frei wählen. Wenn dann jedoch die Bebauung für den Investor nicht mehr lohnenswert umgesetzt werden kann - dann werden die Wohnungen nicht gebaut. Das kann nicht im Sinne der Stadtentwicklung sein. Daher stehen Stadtverwaltung und Gemeinderat in dem Spannungsfeld der Kritikpunkte und den Wünschen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen und trotzdem eine Bebauung zu ermöglichen.

Wie geht es weiter?

Noch bis zum 5.12. wird der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen (Kritik, Anmerkungen etc.) zu dem Vorhaben einzureichen. Die Stadtverwaltung wird jede einzelne Eingabe prüfen. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen bzw. Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidung vorgelegt.

Barbara Engler

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 49/2025
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