Nicht schlecht staunten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3/4 der Erich Kästner Schule, SBBZ Lernen, als am 2. Juli ein langgehegter Wunsch in Erfüllung ging.
Polizeihauptkommissarin Ulrike Haaf von der Polizeidienststelle Neckargemünd war zu Besuch bei den 9- bis 10-jährigen Kindern und stand ihnen Rede und Antwort. Eine zentrale Frage, die die Kinder beschäftigte, betraf den korrekten Umgang mit dem Handy, insbesondere welche sozialen Medien und Apps für ihre Altersstufe erlaubt und geeignet sind. Das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler darüber war breit gestreut. Einige Kinder besitzen noch keine Handys, was Haaf sehr positiv hervorhob; denn in diesem Alter ist es für die Entwicklung von Kindern besonders wichtig, sich im Freien spielerisch zu betätigen und so wenig Zeit wie möglich an Bildschirmen oder Displays zu verbringen. 45 bis 60 Minuten Bildschirmzeit pro Tag lautet die Empfehlung für diese Altersgruppe.
Die Kinder erfuhren auch, wie wichtig es ist, dass Eltern die Nutzung der Plattformen mit ihren Kindern besprechen und ein wachsames Auge darauf haben, welche Dienste vom Kind auf welche Weise genutzt werden. Nach Einführung der europäischen Datenschutzrichtlinie haben viele Soziale Netzwerke, Videoplattformen und Messengerdienste ihre Nutzungsbedingungen angepasst. Hierbei spielt das Mindestnutzungsalter eine große Rolle, denn Kinder genießen bezüglich der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten besonderen Schutz. Ein YouTube-Account darf generell bis zum Alter von 18 Jahren nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten genutzt werden. Für Instagram, Snapchat, TikTok, Facebook gilt ein Mindestalter von 13 Jahren und für WhatsApp ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
Viele Filme und Spiele blenden eine Alterseinschränkung ein, in Verbindung mit dem FSK-Siegel, der freiwilligen Selbstkontrolle.
Dass sich im Internet so manches Verbotene findet, geisterte schon in den Köpfen der jungen Schülerinnen und Schüler herum. Was es damit auf sich hat, wurde durch die Polizistin kindgerecht erläutert. Hier ist die sog. Internetpolizei gefragt, denn das Internet kennt klare Regeln, was online erscheinen darf und was strafbar ist. Auch mit unbekannten Kontakten waren einige Kinder schon konfrontiert. Hier empfahl die Expertin, keinerlei Informationen von sich preiszugeben, die Eltern einzubeziehen und die Kontakte zu löschen. Darüber hinaus interessierten sich die Kinder auch für Straftaten im jugendlichen Alter und erfuhren, dass Delikte, die vor dem 14. Lebensjahr begangen werden, im polizeilichen Informationssystem gesammelt werden und nach dem 14. Geburtstag das Jugendgerichtsgesetz Anwendung findet.
In dieser etwas ungewöhnlichen, aber spannenden Schulstunde konnten viele Fragen, wie die Nutzung des Handys und der besondere Schutz der jungen Anwender, umfassend und lebensnah geklärt werden. (pr/red)