Wie war das noch mit ...

Wie war das noch mit … … dieser neuen Rubrik? Kennen Sie das auch, dass man sich hin und wieder an ein Thema erinnert, aber doch nicht mehr so...
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Wie war das noch mit …

… dieser neuen Rubrik?

Kennen Sie das auch, dass man sich hin und wieder an ein Thema erinnert, aber doch nicht mehr so ganz genau? Wie kam denn diese oder jene Entscheidung zu Stande? Warum war das genau nochmals so? Um das ein oder andere interessante Thema in unserer Gemeinde nochmals in Erinnerung zu rufen und Informationen dazu geben zu können – dazu rufen wir diese Rubrik ins Leben.

Wie war das noch mit …

… der Nachtruhe?

Die Sommermonate laden dazu ein, lange draußen zu sitzen, den Abend im Garten oder auf dem Balkon zu genießen oder mit Freunden gemeinsam Zeit zu verbringen. Das freut uns alle – denn der Sommer bringt Lebensfreude, Begegnung und lebendige Nachbarschaft.

Rücksicht und Nachtruhe sind für ein gutes Miteinander wichtig, gerade im Sommer. Daher möchten wir an die geltenden Regelungen zur Nachtruhe erinnern.

In Baden-Württemberg gilt von 22:00 bis 06:00 Uhr die gesetzliche Nachtruhe. In dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten sowie laute Musik und Lärm im Freien zu vermeiden.

Ein freundliches Miteinander lebt davon, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen – besonders dort, wo Menschen dicht beieinander wohnen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis entsteht durch Verständnis und gegenseitige Achtung.

Wir bitten Sie daher: Genießen Sie die lauen Sommerabende – aber bitte mit einem Ohr für Ihre Nachbarn. So sorgen wir gemeinsam für eine angenehme Atmosphäre in unserer Gemeinde, in der sich alle wohlfühlen können.

Die Broschüre zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg des Ministeriums der Justiz und für Migration fasst es rechtlich und mit Blick auf gegenseitige Rücksichtnahme sehr treffend zusammen:

Welche Geräusche und Gerüche oder „Immissionen“ Sie vom Nachbargrundstück hinnehmen müssen, hängt entscheidend von der Ortsüblichkeit ab. Möchten Sie Streit vermeiden, kann es sich sehr empfehlen, besondere Veranstaltungen oder Unternehmungen auf Ihrem Grundstück Ihrem Nachbarn vorher anzukündigen. Auf wichtige schulische oder berufliche Termine Ihrer Nachbarn – Stichwort: Prüfungen! – sollten Sie unbedingt Rücksicht nehmen. Manchmal wirkt es für das gutnachbarliche Klima Wunder, wenn Sie Ihren Nachbarn einfach mit einladen.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und einen schönen Sommer!

Ihre Gemeindeverwaltung Aldingen

Anhang
Dokument
Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Aldingen
31.07.2025
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