Stadtverwaltung Blumberg
78176 Blumberg
Dies und das

Wiedereinrichtung der Grundbucheinsichtsstelle ab dem 01. September 2024

Die Stadt Blumberg freut sich, die Aktivierung der Grundbucheinsichtsstelle bekanntzugeben. Nach Personalengpässen beim Stadtbauamt, kann ab dem 01.09.2024...

Die Stadt Blumberg freut sich, die Aktivierung der Grundbucheinsichtsstelle bekanntzugeben. Nach Personalengpässen beim Stadtbauamt, kann ab dem 01.09.2024 die Grundbucheinsichtsstelle durch Sebastian van Wambeke und Ramona Kienzle für die Bürgerinnen und Bürger wieder angeboten werden.

Funktion der Grundbucheinsichtsstelle

Die Grundbucheinsichtsstelle ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, wichtige Informationen über Grundstücke und Immobilien in der Gemeinde einzuholen. Hierzu gehören insbesondere:

1. Einsichtnahme in das Grundbuch: Bürger können hier relevante Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Grunddienstbarkeiten und weiteren Eintragungen in Erfahrung bringen. Diese Informationen sind besonders wichtig bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen von Immobilien, bei der Planung von Bauvorhaben oder zur Klärung von Erbrechtsfragen.

2. Beratung und Unterstützung: Die Mitarbeiter der Grundbucheinsichtsstelle stehen für Fragen rund um das Grundbuch zur Verfügung und können bei Bedarf auf weiterführende Ansprechpartner verweisen, wie etwa Notare oder Rechtsanwälte.

3. Vorbereitung von Anträgen: Die Grundbucheinsichtsstelle bietet Unterstützung bei der Antragsstellung zur Eintragung von Änderungen im Grundbuch. Dazu zählen unter anderem die Eintragung von neuen Eigentümern, die Löschung von Hypotheken oder die Eintragung von Grunddienstbarkeiten.

4. Grundbuchauszug: Auf Wunsch können beglaubigte Kopien von Grundbucheinträgen angefertigt werden, die beispielsweise für amtliche Zwecke oder zur Vorlage bei Banken benötigt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Grundbuchauszüge dürfen nicht per E-Mail versandt werden.
  • Unterschriftsleistungen, die für das Ausland bestimmt sind, können nicht vorgenommen werden.
  • Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch sowie für Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt.

Hierfür wenden Sie sich bitte an das:

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Grundbuchamt

Carlo-Schmid-Straße 7/9

78050 Villingen-Schwenningen

  • Auch die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt (Amtsgericht Villingen-Schwenningen) oder beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim möglich.

Sprechzeiten der Grundbucheinsichtsstelle

Die Sprechzeiten der Grundbucheinsichtsstelle finden im Rathaus II, Trauzimmer, Hauptstraße 52 statt. Vorherige Terminvereinbarungen sind gewünscht, da dadurch unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Bitte wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Die Grundbucheinsichtsstelle hat jeden ersten Donnerstag eines jeden Monats von 14:00 – 17:30 Uhr Sprechzeiten. Sollte dies ein Feiertag sein, ist die Grundbucheinsichtsstelle am darauffolgenden Donnerstag geöffnet.

Ihre Ansprechpartner:

Stadtbauamt - Sebastian van Wambeke

Tel.:07702/51-165

E-Mail:grundbucheinstichtsstelle@stadt-blumberg.de

sebastian.vanwambeke@stadt-blumberg.de,

Vertretung:

Kämmerei - Ramona Kienzle

Tel.:07702/51-134

E-Mail:grundbucheinstichtsstelle@stadt-blumberg.de

ramona.kienzle@stadt-blumberg.de


Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei Bedarf an die Grundbucheinsichtsstelle zu wenden und diesen Service zu nutzen.

Weitere Informationen finden Sie auf unsere Homepage:

www.stadt-blumberg.de/rathaus-service/buerger-service/grundbucheinsichtstelle

Erscheinung
Blumberg Aktuell – Amtsblatt der Stadt Blumberg mit Randen und den Stadtteilen
Ausgabe 35/2024

Orte

Blumberg

Kategorien

Dies und das
Panorama
von Stadt Blumberg
29.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto