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Wiedervermietungsprämie beantragen

Am 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat der Stadt Geisingen ein kommunales Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum (Wiedervermietungsprämie)...

Am 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat der Stadt Geisingen ein kommunales Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum (Wiedervermietungsprämie) beschlossen. Eigentümerinnen und Eigentümer einer länger leerstehenden Wohnung können bei der Wiedervermietung nun eine Wiedervermietungsprämie von bis zu 2.000,- € (zwei Nettomonatskaltmieten) erhalten.

Für den Erhalt der Prämie sind folgende Fördervoraussetzungen maßgebend:

  • Der wiedervermietete Wohnraum stand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer.
  • Die wiedervermietete Wohnung befindet sich in einem guten Zustand.
  • Bestehen eines unbefristeten oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristeten Mietverhältnisses.
  • Die betroffene Wohnung muss schon einmal zu Wohnzwecken genutzt worden sein.
  • Wird der Wohnraum in mehrere selbstständige Wohneinheiten unterteilt, ist eine Mehrfachprämierung ausgeschlossen.

Eine Antragstellung ist innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses möglich. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Wiedervermietung, z. B. durch Wohnungsanzeige auf der städtischen Homepage.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.geisingen.de/wiedervermietungspraemie oder wenden Sie sich an Frau Tanja Stihl, Tel. 07704 807-39, oder wiedervermietungspraemie@geisingen.de.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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