Am 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat der Stadt Geisingen ein kommunales Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum (Wiedervermietungsprämie) beschlossen. Eigentümerinnen und Eigentümer einer länger leerstehenden Wohnung können bei der Wiedervermietung nun eine Wiedervermietungsprämie von bis zu 2.000,- € (zwei Nettomonatskaltmieten) erhalten.
Für den Erhalt der Prämie sind folgende Fördervoraussetzungen maßgebend:
Eine Antragstellung ist innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses möglich. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Wiedervermietung, z. B. durch Wohnungsanzeige auf der städtischen Homepage.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.geisingen.de/wiedervermietungspraemie oder wenden Sie sich an Frau Tanja Stihl, Tel. 07704 807-39, oder wiedervermietungspraemie@geisingen.de.