Gemeindeverwaltung Dietingen
78661 Dietingen
Aus den Rathäusern

Wiesen und Felder dürfen nicht mehr betreten werden!

Das Naturschutzgesetz sagt klar aus, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf den Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit...

Das Naturschutzgesetz sagt klar aus, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf den Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte. Bei Wiesen die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung; Stichtag ist spätestens der 1. Mai jeden Jahres.

Hintergrund ist der Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen und der naturschutzrechtlichen Belange. Die Landwirte sind darauf angewiesen, dass beispielsweise auch beim Grünland die spätere Heuernte nicht durch Hundekot oder andere Abfälle beeinträchtigt wird. Dies würde das wertvolle Futter stark entwerten und für manche Betriebe große Einbußen bedeuten. Auf Brachflächen und in Heckenriegeln würden z. B. auch bodenbrütende Arten in ihrem Brutgeschäft so beeinträchtigt werden, dass die Küken unserer teils selten gewordenen heimischen Vögel sterben müssten.

Wir bitten deshalb recht herzlich um Beachtung und Rücksichtnahme und auch die Eltern, dies ihren Kindern begreiflich zu machen.

Erscheinung
Dietinger Nachrichten zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Dietingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto