Im Bericht „Änderungen zur neuen Badesaison: Schwimmen lernen wird teurer“ in der vergangenen Ausgabe wurde unter anderem die neue Regelung thematisiert, wonach Kinder ab sieben Jahren den See nur noch alleine besuchen dürfen, wenn sie ein Schwimmabzeichen vorweisen. In diesem Zusammenhang wurde die Aussage wiedergegeben, diese Regelung sei „ein Wunsch der DLRG“ gewesen. Diese Einordnung beruhte auf einem Redebeitrag von Gemeinderätin Marlies Drissler (Pro Hemsbach) in der Gemeinderatssitzung und stellt keine eigene Darstellung oder Bewertung der Redaktion dar. Die DLRG-Ortsgruppe Hemsbach e. V. hat hierzu eine Gegendarstellung übermittelt, die nachfolgend im Wortlaut veröffentlicht wird.
Im Bericht zur Änderung der Benutzerordnung für den Wiesensee wird ausgeführt, die neue Regelung, wonach Kinder ab sieben Jahren ohne Begleitung ein Schwimmabzeichen – mindestens das Seepferdchen – vorweisen müssen, sei ein Wunsch der DLRG gewesen. Diese Darstellung ist in dieser Form mindestens missverständlich und bedarf einer Klarstellung.
Die DLRG Hemsbach hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich, verlässlich und mit großem ehrenamtlichem Engagement in enger Zusammenarbeit mit dem Badebetreiber, der Stadt Hemsbach, für mehr Sicherheit am und im Wasser eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. In diesem Zusammenhang weisen wir regelmäßig darauf hin, dass sich am Wiesensee immer wieder Personen aufhalten, die nicht oder nicht sicher schwimmen können. Dies betrifft Kinder ebenso wie Jugendliche und Erwachsene. Aus unserer Sicht besteht hier ein erhöhtes Risiko, insbesondere wenn sich Kinder ohne Begleitung sowie Nichtschwimmer im Allgemeinen im, am oder auf dem Wasser aufhalten.
Unsere Hinweise zielten darauf ab, für die bestehenden Risiken zu sensibilisieren. Dabei geht es uns insbesondere darum, bei Eltern, Badbetreibern und Gästen das Bewusstsein für die Aufsichtspflicht, die tatsächliche Schwimmfähigkeit sowie die Herausforderungen bei der Kontrolle im Badebetrieb zu schärfen.
Die Forderung nach der veränderten Zugangsregelung wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung von einer Gemeinderätin mit der Aussage begründet, die DLRG habe eine entsprechende Forderung formuliert. Diese Darstellung ist falsch. Die DLRG hat eine solche Forderung nicht erhoben.
Unabhängig von Regelungen in der Benutzerordnung bleibt festzuhalten, dass das Seepferdchen kein Nachweis für sicheres Schwimmen ist. Nach den Ausbildungsrichtlinien der DLRG gilt eine Person erst dann als sicher schwimmfähig, wenn mindestens die Anforderungen des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze erfüllt sind. Auch deshalb kann eine formale Regelung allein die Verantwortung der Eltern nicht ersetzen.
Wir begrüßen grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Sicherheit am Wiesensee dienen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, dass die Rolle der DLRG korrekt dargestellt wird. Unsere satzungsgemäße Aufgabe besteht darin, auf Gefahren hinzuweisen, Aufklärung zu leisten sowie durch Ausbildung und Wasserrettungsdienst zur Sicherheit beizutragen. Unser Ziel ist es dabei, Nichtschwimmer zu Schwimmern und Schwimmer zu Rettungsschwimmern auszubilden.
DLRG Ortsgruppe Hemsbach e. V.