In Kusterdingen kommt es derzeit wieder häufig vor, dass freilaufende Hunde wildern. Das Landratsamt Tübingen wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wenn der Hundehalter seinen Hund in einem nicht befriedeten Bezirk, vor allen Dingen im Wald, außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeit frei laufen lässt. Bald ist wieder Schon- und Setzzeit, dh. frisch geborenen Tiere werden somit massiv gefährdet.
Insbesondere für Kinder, die mit Hunden spielen oder sie anlocken wollen, kann es gefährlich werden oder die Kinder werden schlimmstenfalls von ihm angegriffen; ebenso besteht die Gefahr, dass auch kleinere Hunde angefallen und gerissen werden. Die Jagdbehörde ahndet jeden Verstoß.
Die Einwohnerschaft wird um Kenntnisnahme, erhöhte Vorsicht und ggf. Meldung im Rathaus unter Tel: 07071/1308-14 gebeten.