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Wildes Entsorgen von Müll, Sperrmüll und sonstigen Abfällen

Vermehrt wird in der Gemeinde Obersulm festgestellt, dass Müll, Hausmüll und sonstiger Abfall rund um die Abfallcontainer bzw. auch in den öffentlichen...

Vermehrt wird in der Gemeinde Obersulm festgestellt, dass Müll, Hausmüll und sonstiger Abfall rund um die Abfallcontainer bzw. auch in den öffentlichen Mülleimern oder einfach auf der Straße entsorgt wird:
Das wilde Ablagern von Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer Müll auf Straßen, Plätzen oder neben den dafür vorgesehenen Containern/Mülleimern ablegt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Dabei ist wildes Ablagern von Müll nicht nötig. Die Abfallberatung des Landkreises Heilbronn hilft gerne weiter bei allen Fragen zum Abfall, Sperrmüll oder Gebühren. Alle Informationen zum Thema Müll finden Sie online auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Heilbronn: www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft.18.htm. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter dort auch unter Tel. 07131/994-360 oder per Mail an Abfallwirtschaftsbertrieb@landratsamt-heilbronn.de.
Die Gemeinde Obersulm bittet alle Bürger und Besucher um die fachgerechte Entsorgung ihres Mülls.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Gemeinde Obersulm
14.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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